Nach DGUV Information 205-003

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte ist die zentrale Fachkraft für den vorbeugenden Brandschutz im Betrieb — verantwortlich für Sicherheit, Dokumentation und die Koordination aller Brandschutzmaßnahmen.

⚖ Gesetzliche Grundlage

DGUV Information 205-003

Die DGUV Information 205-003 definiert Aufgaben, Qualifikationen und Pflichten des Brandschutzbeauftragten. Unternehmen sind verpflichtet, einen entsprechend ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu bestellen — regelmäßige Fortbildung inklusive.

Was ist ein Brandschutz­beauftragter?

Verantwortung & Fachkompetenz

Der Brandschutzbeauftragte ist die betriebliche Fachkraft für den vorbeugenden Brandschutz. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung aller brandschutzrelevanten Pflichten nach ArbSchG §10 und ist Ansprechpartner für Behörden, Versicherungen und Mitarbeiter.

Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil A, B und C), die Berechnung der benötigten Feuerlöscher nach ASR A2.2, die Koordination von Brandschutzunterweisungen sowie die Planung von Evakuierungsübungen.

Als erfahrener Brandschutzdozent und Feuerwehrmann übernehme ich diese Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter oder berate Sie bei der internen Besetzung — individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Beratung anfragen
Aufgaben & Pflichten

Was der Brandschutz-
beauftragte leistet

Der Brandschutzbeauftragte trägt maßgeblich zur Sicherheit im Betrieb bei — durch systematische Prävention, lückenlose Dokumentation und die Koordination aller Brandschutzmaßnahmen.

Zur Evakuierungsübung
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Brandschutzordnung A, B & C

Erstellung aller drei Teile nach DIN 14096 — von der Aushangpflicht (Teil A) über Mitarbeiterregeln (Teil B) bis zur Führungskräfte-Anweisung (Teil C).

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Feuerlöscher-Berechnung

Ermittlung der benötigten Anzahl und Art von Feuerlöschern nach ASR A2.2 — abgestimmt auf Fläche, Brandgefährdung und Nutzung.

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Flucht- & Rettungswege

Regelmäßige Kontrolle und Freihaltung aller Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge.

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Brandschutzunterweisungen

Planung und Durchführung aller Brandschutzunterweisungen nach ArbSchG §10 — für neue und bestehende Mitarbeiter.

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Evakuierungsübungen

Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Evakuierungsübungen — vollständig dokumentiert.

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Externer Brandschutzbeauftragter

Übernahme aller Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter — ohne interne Ressourcen zu binden, mit vollem Feuerwehr-Know-how.

Ihr nächster Schritt

Sicherheit durch
Fachkompetenz

Als erfahrener Brandschutzdozent und Feuerwehrmann unterstütze ich Sie als externer Brandschutzbeauftragter — von der Brandschutzordnung über die Feuerlöscherberechnung bis zur laufenden Betreuung.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch — individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Jetzt kostenfrei anfragen
  • Brandschutzordnung Teil A, B & C nach DIN 14096
  • Feuerlöscher-Berechnung nach ASR A2.2
  • Planung & Auswertung von Evakuierungsübungen
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